HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 09.01.2024

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

Junger Mann vor New Yorker Skyline ©lassedesignen / fotolia.com

Work & Travel in den USA

Foto: ©lassedesignen / fotolia.com

Ausübung von einfachen Jobs mit Reiseoption während der vorlesungsfreien Zeit

Studierende ab dem 2. Semester (Ausnahme Disney's Cultural Representative Program)

über Vermittlungsorganisationen, selbstständige Stellensuche möglich

zwischen Juli und September

mindestens 2 Monate
 

visumspflichtig; Antragstellung über Vermittlungsagentur (program sponsor)

Unter einem Work-and-Travel-Aufenthalt versteht man die Kombination eines zeitlich befristeten Arbeitsaufenthalts mit anschließender Reiseoption.

Für diesen Zweck gibt es das sogenannte J1 Summer-Work-Travel-Visum. Das steht dir allerdings nur als nachweislich eingeschriebene*r Student*in im mindestens 2. Semester offen. Damit kannst du während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer einem oder mehreren einfachen Jobs in den USA nachgehen, die keinen Bezug zu deinem Studium haben müssen.

Das Visum ist außerdem nicht an eine Arbeitsstelle oder Ort gebunden, so dass du die Gelegenheit zum Reisen hast und die Option, den Arbeitgeber zu wechseln

Für dieses Visum benötigst du eine Work-and-Travel-Organisation, die dir als sogenannter legal sponsor die Unterlagen für die Beantragung des Visums vermittelt.

Eine Ausnahme stellt das Cultural Representative Program in Disney World in Florida dar. 

Disney World kann nicht nur selbst die Visumsunterlagen für die Beantragung ausstellen, sondern erlaubt auch nicht-Studierenden ab 18 Jahren das Arbeiten im eigenen Cultural Representative Program

Im Rahmen des Programms können sowohl Schüler*innen als auch Studierende und bereits Berufstätige ab 18 Jahren dort für ein volles Jahr arbeiten und im sogenannten Epcot Center Besucher*innen die deutsche Kultur näherbringen. Für diesen Job wirst du meist als Bedienung im Biergarten-Restaurant oder im Verkauf tätig sein. 

Die Unterbringung wird dir auf dem Disney-Gelände gestellt. 

Pass auf einem Flugticket ©Nicole Geri / unsplash.com

Visasponsoren

Den Visumsantrag für ein J1 Summer-Work-Travel-Visum bekommst du nur über einen sogenannten legal sponsor, dessen Hauptsitz in den USA ist. Als program oder legal sponsors gelten autorisierte Vermittlungsorganisationen, die auf dieser Website der amerikanischen Regierung gelistet sind. Auch deutsche Programmanbieter kommen hierfür in Frage, wenn sie eine amerikanische Organisation aus der genannten Liste von legal sponsors als Partner vorweisen können.

Zwei Frauen mit Headsets vor einem Computer ©Yan Krukau / pexels.com

Die Aufgaben einer Vermittlungsorganisation

Die Vermittlungsorganisation soll sicherstellen, dass du alle Rahmenbedingungen für das Visum erfüllst. Dazu werden unter anderem dein Status als Studierende*r und die Dauer deiner Semesterferien überprüft. Einige Vermittlungsorganisationen bieten gegen einen Aufpreis auch Unterstützung bei der Stellensuche an. Es dürfen nur Jobs ausgeführt werden, die keine speziellen Kenntnisse voraussetzen und für die man mindestens den Mindestlohn erhält. Du kannst mehrere Jobs dieser Art ausüben.

Eine Frau berät eine Gruppe junger Menschen ©SHVETS / pexels.com

Weitere Services einer Vermittlungsorganisation

  • Ansprechpersonen während deines Aufenthaltes
  • ein Vorbereitungsseminar
  • häufig ein Netzwerk an ehemaligen Teilnehmer*innen, mit denen du dich austauschen kannst
  • eventuell eine Stellenbörse, die dir hilft eine erste Stelle zu finden
  • eventuell auch Hilfestellung bei deiner Bewerbung
  • Sicherstellung einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung
  • vielleicht Hilfestellung bei der Wohnungssuche

Obwohl man zum Arbeiten in die USA geht, gelingt es nur selten, sich den Aufenthalt vollständig mit Sommerjobs zu finanzieren. Allerdings schonen Jobs sicherlich deine Reisekasse und ermöglichen dir einen längeren Aufenthalt in den USA. Grundsätzlich musst du für einen Work-and-Travel-Aufenthalt in den USA mit den folgenden Kosten rechnen:

  • Visumsgebühr 185 US$ 
  • SEVIS fee von 35 US$ 
  • Gebühren für die notwendige Vermittlungsorganisation 900-1200 €
  • Versicherung
  • Flug
  • Lebenshaltungskosten

(Stand Februar 2024)

Uhr vor einem Gebäude ©santealtizio66 / pixabay.com

Aufenthaltsdauer

Anders als bekannte Work-and-Travel-Destinationen wie Kanada oder Australien, erlaubt die amerikanische Regierung Work & Travel nur während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer. Das Zeitfenster ist daher vergleichsweise kurz. 

Das J-Visum gestattet es dir 30 Tage vor Programmstart für touristische Zwecke einzureisen. Während der eigentlichen Programmdauer darfst du mehrere Jobs annehmen oder auch von Job zu Job wechseln.

Nach Ablauf der Programmzeit kannst du dich noch maximal 30 Tage lang zum Reisen in den USA aufhalten. Ausschlaggebend ist dabei das Start- und Enddatum auf dem DS-2019 Formular, also dem Formular für die Beantragung des J-Visums.

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