Eine aufgeschlagene Seite eines Wörterbuchs ©Amerikahaus München

Zertifizierte Übersetzungen

Wir arbeiten mit einer ausgebildeten Übersetzerin zusammen, die nahezu alle Unterlagen, Dokumente und Texte vom Deutschen ins Englische übersetzt, selbstverständlich auch vom Englischen ins Deutsche.

Foto: ©Amerikahaus München

Unsere Übersetzerin schloss ihr Studium zur Übersetzerin und Dolmetscherin für die Sprachkombination Deutsch-Englisch im Jahr 2011 erfolgreich ab. Seit 2012 ist sie öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache. Im selben Jahr absolvierte sie mit Auszeichnung ein Masterstudium in Interpreting and Translation der University of Central Lancashire in Großbritannien.

Bei den Übersetzungen ins Englische handelt es sich um beglaubigte (certified) Übersetzungen, die zum Beispiel von amerikanischen Hochschulen, Schulen und vielen anderen Einrichtungen im Ausland anerkannt werden. Die Übersetzungen werden mit Stempel, Datum und Unterschrift versehen.

In Deutschland sind die angefertigten Übersetzungen unserer Übersetzerin sowohl bei deutschen Behörden als auch vor Gericht zugelassen und anerkannt.

Eidesstattliche (sworn) Übersetzungen, die für Gerichtsverfahren im Ausland vorgelegt werden müssen, können hingegen nicht von unserer Übersetzerin angefertigt werden. Wenden Sie sich hierfür an eine*n Übersetzer*in, die/der die Zulassung vor Gericht in dem Land besitzt, in dem das Gerichtsverfahren stattfindet.

  • Abiturzeugnis (4 Seiten): 85 €
  • Jahres- oder Halbjahreszeugnis Gymnasium: 20 €
  • Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt (in der Regel Zeugnis aus der Oberstufe): 30 €
  • Der selbe Typ Zeugnis, ausgestellt von der gleichen Schule über eine andere Jahrgangsstufe: 15 €
  • Für Dokumente, die keine Zeugnisse darstellen, aber für eine Hochschulbewerbung benötigt werden: 12 Cent / Wort
  • Für Dokumente, die keine Zeugnisse darstellen und nicht für eine Hochschulbewerbung benötigt werden: 15 Cent / Wort
  • Versandpauschale: 2,50 € in Deutschland und 4,50 € ins Ausland.
  • Mehrfachausführung eines übersetzten, zertifizierten Dokuments: 50 Cent / Seite

Hinweis: 
Berechnet wird die Pro-Wort-Zahl, die der Computer unter ''Wörter zählen'' angibt. Das heißt, dass Nummern und Zeichen, die durch die Leertaste getrennt sind, mitgezählt werden.

Das Honorar für Übersetzungen für Firmen bzw. für Großaufträge wird jeweils mit dem/der Auftraggeber*in verhandelt.

Dokumente von ca. 4 Seiten können in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet werden. Bitte halten Sie gegebenenfalls mit unserer Übersetzerin Rücksprache.

Eine Express-Bearbeitung wird nur gegen Rücksprache und Aufpreis durchgeführt.

Bitte nehmen Sie mit unserer Übersetzerin direkt per E-Mail Kontakt auf: translation@amerikahaus.de. 

Ihre zu übersetzenden Unterlagen können Sie z.B. als Scan im E-Mailanhang übermitteln. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Postadresse anzugeben, so dass Ihnen die beglaubigten Übersetzungen per Post zugestellt werden können.

Die Rechnung erhalten Sie vom Amerikahaus via E-Mail nach Fertigstellung des Auftrages.