HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 05.01.2023

Die für Kanada grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in Kanada einreisen. 

Eine Registrierung über die ArriveCAN-App vor der Einreise ist nicht mehr verpflichtend, wird für eine schnellere Einreise jedoch empfohlen. Über die aktuellen Gegebenheiten, die Nutzung der ArriveCAN-App und allgemeine Informationen zur Einreise informiert die kanadische Regierung.

Nach vorherigem Aufenthalt in China, Hongkong oder Macau innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Kanada ist jedoch seit dem 05.01.2023 auch für Geimpfte ein Nachweis über ein negatives Testergebnis erforderlich. Bei vorheriger Corona-Infektion kann alternativ ein Genesenennachweis vorgezeigt werden. Über die genauen Bestimmungen informieren die Seiten der kanadischen Regierung.

Die Visumsabteilungen der Konsulate haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind der Website der Kanadischen Botschaft und Konsulate in Deutschland zu entnehmen.

Kind hält rotes Ahornblatt ©Gabby Orcutt / unsplash.com

Als Au Pair nach Kanada

Foto: ©Gabby Orcutt / unsplash.com

Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit;
Kombination mit einem Sprachkurs möglich

Junge Erwachsene zwischen 18 und 35 Jahren aus Ländern, die mit der kanadischen Regierung ein Abkommen für das IEC-Programm getroffen haben

Selbst organisiert oder über eine Vermittlungsorganisation

Zwischen drei und maximal 12 Monate

Als Au Pair übernimmst du die Betreuung der Kinder in deiner Gastfamilie und bekommst dafür Unterkunft, Essen und ein Taschengeld. So lernst du das Familienleben hautnah kennen und nimmst die kanadische Kultur als wichtiger Teil der Familie spielend auf. Aber auch für Freizeitaktivitäten oder Unternehmungen hast du außerhalb deiner Arbeitszeiten Gelegenheit.

Der Au Pair-Aufenthalt in Kanada kann mit einem Working Holiday-Visum im Rahmen des IEC-Programms (International Experience Canada) durchgeführt werden. Beachte aber, dass du für Tätigkeiten im Gesundheits-, Pflege- oder Betreuungswesen bei der Visumsbeantragung zusätzlich ein ärztliches Zertifikat vorlegen musst. 

Im Rahmen eines Demi Au Pair-Programms kannst du die Kinderbetreuung mit einem Sprachkurs kombinieren. Dies wird allerdings nur von wenigen Organisationen angeboten.

Achtung: Diese Art von Aufenthalt ist absolut visumspflichtig! Das Working Holiday-Visum kannst du nur ein einziges Mal nutzen.

Ines Jaehnert

Leiterin Austausch- und Studienberatung

E-Mail
austausch@amerikahaus.de

Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch
14 Uhr - 17 Uhr
089 55 25 37-17

 

Linda M. Hölting

Mitarbeiterin Austausch- und Studienberatung

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austausch@amerikahaus.de

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Montag bis Mittwoch
14 Uhr - 17 Uhr
089 55 25 37-17