HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 12.05.2023

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

Junger Mann vor New Yorker Skyline ©lassedesignen / fotolia.com

Work & Travel in den USA

Foto: ©lassedesignen / fotolia.com

zeitlich befristeter Arbeitsaufenthalt mit Reiseoption Summer-Work-Travel-Visum 

Studierende ab dem Alter von 18 Jahren

über Vermittlungsorganisationen, selbstständige Stellensuche möglich

zwischen Mai und Oktober

Unter einem Work-and-Travel-Aufenthalt versteht man die Kombination eines zeitlich befristeten Arbeitsaufenthalts mit anschließender Reiseoption.

Für diesen Zweck gibt es das sogenannte J1 Summer-Work-Travel-Visum. Das steht dir allerdings nur als nachweislich eingeschriebene*r Student*in im mindestens 2. Semester offen. Damit kannst du während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer einfachen Jobs in den USA nachgehen.

Für dieses Visum benötigst du eine Work-and-Travel-Organisation, die dir als sogenannter legal sponsor die Unterlagen für die Beantragung des Visums vermittelt. Eine Ausnahme ist das Cultural Representative Program von Disney World, Florida, die die Visumsunterlagen für die Beantragung selbst vermitteln können. 

Die amerikanische Regierung hat auf dieser Website zu allen J1-Visa-Typen auch die autorisierten Organisationen gelistet, die als Program Sponsors auftreten dürfen. 

Obwohl man zum Arbeiten in die USA geht, gelingt es nur selten, sich den Aufenthalt vollständig mit Sommerjobs zu finanzieren. Grundsätzlich musst du also für einen Work-and-Travel-Aufenthalt in den USA mit den folgenden Kosten rechnen:

  • Visumsgebühr 160 $
  • Gebühren für die notwendige Vermittlungsorganisation 500 - 900 $
  • SEVIS fee von 35 $ (falls nicht in dem Preis der Organisation enthalten)
  • Versicherung
  • Flug
  • Lebenshaltungskosten
Ines Jaehnert

Leiterin Austausch- und Studienberatung

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Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch
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089 55 25 37-17

 

Individuelle (Online-)Beratung nach Terminvereinbarung.

 

Linda M. Hölting

Mitarbeiterin Austausch- und Studienberatung

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