HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 12.05.2023

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

Junge Frau arbeitet an einem Laptop ©George Milton / pexels.com

Traineeship / Volontariat in den USA

Foto: ©George Milton / pexels.com

Ausbau der ersten Berufserfahrung in einem amerikanischen Unternehmen

Junge Berufstätige (ab 18 Jahren) mit abgeschlossenem Studium und mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder 5 Jahren Berufserfahrung auf einem Fachgebiet

Über Vermittlungsorganisationen, in der Regel selbständige Stellensuche

Maximal 18 Monate

Ein Traineeship / Volontariat richtet sich an junge Berufstätige, die bereits ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt haben und dies nun in einem internationalen Umfeld ausbauen möchten. Neben der fachlichen Weiterbildung bietet ein Traineeship / Volontariat eine gute Möglichkeit interkulturelle Erfahrungen zu sammeln, das berufliche Netzwerk zu erweitern und die Sprachkenntnisse im Alltag und auf professioneller Ebene zu vertiefen. 

Als Trainee wird eingestuft, wer einen Hochschulabschluss und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung auf einem Fachgebiet nachweisen kann. Eine 5-jährige Berufserfahrung kann im Falle der USA einen Studienabschluss ersetzen. Auf Schüler*innen, kürzliche Schulabsolvent*innen und Personen mit langjähriger Berufserfahrung treffen die Einreisebedingungen für ein Fachpraktikum bzw. Volontariat also nicht zu.

Ein Traineeship / Volontariat darf maximal 18 Monate umfassen. Ausnahmen bilden Programme in der Tourismusbranche und der Landwirtschaft, die auf 12 Monate begrenzt sind.

Wichtig ist, dass das geplante Traineeship / Volontariat einen deutlichen Bezug zum beruflichen Werdegang aufweist.
 

Das Antragsformular für das Visum erhält man nur von sogenannten "program sponsors". Das sind vereinzelt Unternehmen, in der Regel jedoch Austauschorganisationen für diese Art von Aufenthalt, bei der man sich und den Platz für das Traineeship anmeldet. Mehr Informationen zu den authorisierten Einrichtungen und eine Liste der Anbieter findest du in unserem Infoblatt

Für eine Terminvereinbarung und weitere Informationen zum Thema Visum wende dich bitte direkt an das Konsulat. Auf der Seite des U.S. Department of State kannst du zudem u.a. Informationen rund um anfallende Visumsgebühren, SEVIS fee sowie das Zusatzformular DS-160 finden.

Ines Jaehnert

Leiterin Austausch- und Studienberatung

E-Mail
austausch@amerikahaus.de

Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch
14 Uhr - 17 Uhr
089 55 25 37-17
 

Individuelle (Online-)Beratung nach Terminvereinbarung.

 

Linda M. Hölting

Mitarbeiterin Austausch- und Studienberatung

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austausch@amerikahaus.de

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089 55 25 37-17

Individuelle (Online-)Beratung nach Terminvereinbarung