HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 12.05.2023

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

zwei junge Personen lachen im Büro ©Leon / unsplash.com

Für ein Internship oder Praktikum in die USA

Foto: ©Leon / unsplash.com

Sammeln von ersten Arbeitserfahrungen in einem amerikanischen Unternehmen

Studierende und Auszubildende ab 18 Jahren

über Vermittlungsorganisationen, in der Regel selbständige Stellensuche

maximal 12 Monate

Ein Fachpraktikum oder Internship in den USA bietet dir die einzigartige Möglichkeit, für bis zu 12 Monate in ein amerikanisches Unternehmen hineinzuschnuppern. Auf diese Weise kannst du die eigenen Fachkenntnisse aus deinem Studium bzw. deiner Ausbildung in einem internationalen Umfeld erweitern. Du sammelst nicht nur wertvolle praktische Erfahrungen, sondern verfeinerst ganz nebenbei deine Sprachkenntnisse, erweiterst deine eigenen kulturellen Kompetenzen und kannst internationale Kontakte vor Ort knüpfen.

Das Visum für ein Praktikum oder Internship in den USA setzt voraus, dass du über 18 Jahre alt bist und an einer Hochschule seit mindestens zwei Semestern studierst. Auf Schüler*innen, kürzliche Schulabsolvent*innen, beziehungsweise Abiturient*innen und Personen mit langjähriger Berufserfahrung treffen die Visumsbestimmungen für ein Fachpraktikum also nicht zu. Es muss sich zudem um ein Vollzeitpraktikum mit einer Arbeitszeit von mindestens 32 Stunden pro Woche handeln.

Das Antragsformular für das Visum erhält man nur von sogenannten "program sponsors". Das sind vereinzelt Unternehmen, in der Regel jedoch Austauschorganisationen für diese Art von Aufenthalt, bei der man sich und den Platz für das Traineeship anmeldet. Mehr Informationen zu den authorisierten Einrichtungen und eine Liste der Anbieter findest du in unserem Infoblatt

Für eine Terminvereinbarung und weitere Informationen zum Thema Visum wende dich bitte direkt an das Konsulat. Auf der Seite des U.S. Department of State kannst du zudem u.a. Informationen rund um anfallende Visumsgebühren, SEVIS fee sowie das Zusatzformular DS-160 finden.

Wenn du im Rahmen deines Medizinstudiums eine Famulatur / Clinical Clerkship an einem Universitätskrankenhaus in den USA absolvieren möchtest, benötigst du kein J-Visum. Nachdem du eine entsprechende Stelle für die Famulatur gefunden hast, kannst du ein B-Visum ohne eine Vermittlungsorganisation direkt bei der amerikanischen Regierung beantragen. Die dafür notwendigen Unterlagen und Informationen findest du auf der Homepage der amerikanischen Botschaft.

Bitte beachte, dass aufgrund rechtlicher Bestimmungen in den USA während der Famulatur kein direkter Patientenkontakt (eigenständige Behandlung) möglich ist. Dies gilt für den gesamten Bereich der Medizin, einschließlich Pflege, Therapie und Beratung sowie Tiermedizin.

Weitere Informationen zu einer Famulatur in den USA bekommst du bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland unter www.bvmd.de.
 

Seit 2007 können Studierende des Fachs Jura nicht länger mit einem B-Visum für eine Wahlstage in den USA einreisen. Auch sie benötigen unbedingt ein J-Visum, das von einem legal sponsor vermittelt wird.

Informationen rund um USA Aufenthalte für (angehende) Juristen*innen sind u.a. auf der Website der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. zu finden.

Als Lehramtsstudierende*r kannst du durchaus an High Schools praktische Lehrerfahrungen sammeln. Leider können jedoch nur wenige Visasponsoren die nötigen Visumsunterlagen für Praktika in diesem Bereich ausgeben. Eine Liste von Visasponsoren findest du am Ende unseres Infoblatts.

In diesem Video berichtet Yannick von seinen Erlebnissen als "teaching assistant" an einer amerikanischen High School

Mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung ins Ausland? Ja! Die Non-Profit-Organisation Mobility International USA (MIUSA) bietet umfangreiche Informationen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung eines Auslandsaufenthalts

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