Kurzinfos zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP)
Das PPP ist ein gemeinsames Programm zwischen dem deutschen Bundestag und dem US-amerikanischen Kongress. In den USA trägt es den Namen Congress Bundestag Youth Exchange (CBYX). Dabei übernehmen Bundestags- beziehungsweise Kongressabgeordnete die Patenschaft für die Teilnehmer*innen.
Es gibt zwei Varianten des PPP in Deutschland, das sich an verschiedene Zielgruppen richtet und jeweils andere Inhalte bietet:
Das PPP für Schüler*innen
Das PPP für Auszubildende und junge Berufstätige
Beide Programme finanzieren ein Austauschjahr in den USA. Erklärtes Ziel ist, dass die Stipendiat*innen die Kultur des Gastlandes kennenlernen und die ihres Heimatlandes vertreten und vermitteln. Auf diese Weise soll mehr Verständnis in der Bevölkerung beider Länder geschaffen werden.
Foto: ©Max Ostrozhinskiy / unsplash.com
Das Bewerbungsverfahren für beide Programmarten
Das Bewerbungsverfahren ist für beide Programmvarianten ähnlich. Um dich für das PPP zu bewerben, musst du ein Auswahlverfahren durchlaufen, das in 2 Abschnitte unterteilt ist. Zuerst werden deine Unterlagen an die zuständige Austauschorganisation weitergeleitet, die dich bei passender Eignung zu einem Auswahlgespräch einlädt. Nach dem Gespräch findet eine Diskussionsrunde oder ein Test der allgemeinen politischen Bildung statt.
Neben deinen schulischen oder beruflichen Leistungen kommt es auch besonders auf deine Politikkenntnisse, dein bisheriges soziales Engagement und natürlich deine Englischkenntnisse an. Wenn das Gesamtbild stimmt, leitet die Austauschorganisation deine Unterlagen an eine*n Bundestagsabgeordnete*n weiter, der/die als Pate/in fungiert. Anschließend nominiert der Wahlkreis des/der jeweiligen Abgeordneten in der zweiten Runde einen geeigneten Stipendiaten für das kommende Jahr.
Die Bewerbungsfrist startet immer im Mai, also ungefähr 1,5 Jahre vor Programmbeginn und endet im September.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Auswahlverfahren und zuständigen Austauschorganisationen findest Du hier auf der Website des Deutschen Bundestags.
Das PPP für Schüler*innen
Wolfgang nahm am Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP) für Schüler*innen teil und erzählt in diesem Video vom Bewerbungsprozess und von seinem High-School-Jahr in den USA.
Als PPP-Stipendiat*in profitierst du immens von dem einjährigen Auslandsaufenthalt. Du wirst in einer amerikanischen Gastfamilie untergebracht und besuchst die nahegelegene High School. So erlebst du den American Way of Life hautnah und verbesserst deine Englischkenntnisse ganz automatisch.
Durch das Stipendium sind folgende Kosten abgedeckt:
- Betreuung durch eine Austauschorganisation
- An- und Abreise
- Auslandskrankenversicherung
Als Bewerber*in musst du
- nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber deinen ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
- die Rolle eine/r Junior-Botschafters/in für Deutschland übernehmen können.
- zum Zeitpunkt der Abreise zwischen 15 und 17 Jahre alt sein.
- Schüler*in eines Gymnasiums oder einer Real-/ Sekundarschule sein.
Auf der Website des Bundestags zum Parlamentarischen Patenschaftsprogramm findest du mehr Infos zur Bewerbung und dem Programm.
Das PPP für Auszubildende und junge Berufstätige
Das PPP ist eines der wenigen Programme, das einen einjährigen Aufenthalt in den USA für junge Berufstätige unterstützt.
Das Programm sieht in der ersten Hälfte erstmal den Besuch eines Colleges vor. Im Anschluss wird ein Praktikum in einem amerikanischen Unternehmen absolviert. So schnupperst du Campusluft an einem College, lernst aber auch die amerikanische Arbeitswelt kennen. Die Unterbringung erfolgt meistens in amerikanischen Gastfamilien, sodass du die amerikanische Alltagskultur aus erster Hand erlebst. Der Erwerb von theoretischen, praktischen und internationalen Kompetenzen während deines Aufenthaltes, kann dir in deiner weiteren beruflichen Laufbahn nützen.
Das Stipendienprogramm deckt folgende Kosten:
- An- und Abreise
- Kursgebühren an einem Community College
- Betreuung durch eine Austauschorganisation
- Auslandskrankenversicherung
Bewerbungsvoraussetzungen sind:
- Die Berufsausbildung ist zum Zeitpunkt der Ausreise abgeschlossen.
- Das Höchstalter ist 24 Jahre.
- Der 1. Wohnsitz ist in Deutschland und der/die Bewerber*in ist vertraut mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur.
Die Website des Deutschen Bundestags hält mehr Informationen zu den Programminhalten, Stipendienleistungen und dem Bewerbungsprozess bereit.
Auszubildende können mit dem Stipendienprogramm der Joachim Herz Stiftung während ihrer Berufsausbildung für 6 bis 8 Wochen in die USA, um dort das College zu besuchen oder ein Praktikum zu absolvieren. Hier erfährst du mehr über das Programm "Azubis in die USA".
Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

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