HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 09.01.2024

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

Junger Mann steht vor dem US-Kapitol ©Joshi Milestoner / unsplash.com

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)


Foto: ©Joshi Milestoner / unsplash.com

Das PPP ist ein gemeinsames Programm zwischen dem deutschen Bundestag und dem US-amerikanischen Kongress. In den USA trägt es den Namen Congress Bundestag Youth Exchange (CBYX). Dabei übernehmen Bundestags- beziehungsweise Kongressabgeordnete die Patenschaft für die Teilnehmer*innen. 

Es gibt zwei Varianten des PPP in Deutschland, das sich an verschiedene Zielgruppen richtet und jeweils andere Inhalte bietet:

Beide Programme finanzieren ein Austauschjahr in den USA. Erklärtes Ziel ist, dass die Stipendiat*innen die Kultur des Gastlandes kennenlernen und die ihres Heimatlandes vertreten und vermitteln. Auf diese Weise soll mehr Verständnis in der Bevölkerung beider Länder geschaffen werden. 
 

Das Bewerbungsverfahren ist für beide Programmvarianten ähnlich. Um dich für das PPP zu bewerben, musst du ein Auswahlverfahren durchlaufen, das in 2 Abschnitte unterteilt ist. Zuerst werden deine Unterlagen an die zuständige Austauschorganisation weitergeleitet, die dich bei passender Eignung zu einem Auswahlgespräch einlädt. Nach dem Gespräch findet eine Diskussionsrunde oder ein Test der allgemeinen politischen Bildung statt. 

Neben deinen schulischen oder beruflichen Leistungen kommt es auch besonders auf deine Politikkenntnisse, dein bisheriges soziales Engagement und natürlich deine Englischkenntnisse an. Wenn das Gesamtbild stimmt, leitet die Austauschorganisation deine Unterlagen an eine*n Bundestagsabgeordnete*n weiter, der/die als Pate/in fungiert. Anschließend nominiert der Wahlkreis des/der jeweiligen Abgeordneten in der zweiten Runde einen geeigneten Stipendiaten für das kommende Jahr.

Die Bewerbungsfrist startet immer im Mai, also ungefähr 1,5 Jahre vor Programmbeginn und endet im September.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Auswahlverfahren und zuständigen Austauschorganisationen findest Du hier auf der Website des Deutschen Bundestags

zwei Mädchen mit Schulunterlagen im Arm unterhalten sich ©Zen Chung / pexels.com

Das Stipendium deckt folgende Kosten ab: 

  • Betreuung durch eine Austauschorganisation
  • An- und Abreise
  • Auslandskrankenversicherung 

Als Bewerber*in musst du 

  • nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber deinen ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
  • die Rolle eine/r Junior-Botschafters/in für Deutschland übernehmen können. 
  • zum Zeitpunkt der Abreise zwischen 15 und 17 Jahre alt sein. 
  • Schüler*in eines Gymnasiums oder einer  Real-/ Sekundarschule sein. 

Auf der Website des Bundestags zum Parlamentarischen Patenschaftsprogramm findest du mehr Infos zur Bewerbung und dem Programm. 

Wolfgang nahm am Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP) für Schüler*innen teil und erzählt in diesem Video vom Bewerbungsprozess und von seinem High-School-Jahr in den USA.

Junge Menschen im Büro ©Jopwell / pexels.com

Das Stipendienprogramm deckt folgende Kosten: 

  • An- und Abreise 
  • Kursgebühren an einem Community College
  • Betreuung durch eine Austauschorganisation 
  • Auslandskrankenversicherung


Bewerbungsvoraussetzungen sind: 

  • Die Berufsausbildung ist zum Zeitpunkt der Ausreise abgeschlossen.
  • Das Höchstalter ist 24 Jahre.
  • Der 1. Wohnsitz ist in Deutschland und der/die Bewerber*in ist vertraut mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur. 

Die Website des Deutschen Bundestags hält mehr Informationen zu den Programminhalten, Stipendienleistungen und dem Bewerbungsprozess bereit. 

Auszubildende können mit dem Stipendienprogramm der Joachim Herz Stiftung während ihrer Berufsausbildung für 6 bis 8 Wochen in die USA, um dort das College zu besuchen oder ein Praktikum zu absolvieren. Hier erfährst du mehr über das Programm "Azubis in die USA"

Ines Jaehnert

Leiterin Austausch- und Studienberatung

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austausch@amerikahaus.de

Telefonische Beratung
Montag bis Mittwoch
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089 55 25 37-17

 

Linda M. Hölting

Mitarbeiterin Austausch- und Studienberatung

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