HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 09.01.2024

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

zwei junge Personen lachen im Büro ©Leon / unsplash.com

Für ein Internship oder Praktikum in die USA

Foto: ©Leon / unsplash.com

Sammeln von ersten Arbeitserfahrungen in einem amerikanischen Unternehmen

Studierende ab dem 2. Semester und kürzlich Graduierte 

in der Regel selbständige Stellensuche; für den Visumsantrag muss jedoch in jedem Fall eine Vermittlungsagentur hinzugezogen werden

mindestens 2 Monate, unabhängig von der Bewerbungsdauer

maximal 12 Monate

visumspflichtig; Antragstellung über Vermittlungsagentur (program sponsor)

Ein Fachpraktikum oder Internship in den USA bietet dir die einzigartige Möglichkeit, für bis zu 12 Monate in ein amerikanisches Unternehmen hineinzuschnuppern. Auf diese Weise kannst du die eigenen Fachkenntnisse aus deinem Studium bzw. deiner Ausbildung in einem internationalen Umfeld erweitern. Du sammelst nicht nur wertvolle praktische Erfahrungen, sondern verfeinerst ganz nebenbei deine Sprachkenntnisse, erweiterst deine eigenen kulturellen Kompetenzen und kannst internationale Kontakte vor Ort knüpfen.

Das Visum für ein Praktikum oder Internship in den USA setzt voraus, dass du über 18 Jahre alt bist und an einer Hochschule seit mindestens zwei Semestern studierst. Auf Schüler*innen, kürzliche Schulabsolvent*innen, beziehungsweise Abiturient*innen und Personen mit langjähriger Berufserfahrung treffen die Visumsbestimmungen für ein Praktikum jeglicher Art also nicht zu. Es muss sich zudem um ein Vollzeitpraktikum mit einer Arbeitszeit von mindestens 32 Stunden pro Woche handeln.

Zwei junge Frauen, eine in Abschlussrobe und Hut, die andere in zivil, posieren lachend vor der Kamera ©Alexander Grey / pexels.com

Persönliche Voraussetzungen für das Visum

Das Visum J1-Intern richtet sich an volljährige     

  • Studierende, die sich seit mindestens zwei Semestern im Studium befinden 
  • Graduierte, deren Abschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung, muss ein inhaltlich zum Studium passender Praktikumsplatz vorgelegt werden können, der mindestens 32 Stunden/Woche umfasst. 

Eine Hand hält eine Sanduhr vor die Sonne ©Samer Dabul / pexels.com

Dauer und Zeitraum

Bis zu maximal 12 Monate kannst du auf ein oder mehrere Praktika in den USA aufwenden. Allerdings ist das Visum gebunden an ein Unternehmen. So ist es nicht vorgesehen, während des Aufenthaltes den Arbeitgeber zu wechseln oder mehrere Praktika unmittelbar nacheinander zu absolvieren. 

Du kannst aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder für ein Praktikum das Visum beantragen, vorausgesetzt, du bist noch immer Student*in oder dein Studium liegt nicht länger als 12 Monate zurück. 

Der zwischen dir und dem Arbeitgeber festgelegte Praktikumszeitraum definiert die Gültigkeitsdauer des Praktikumsvisums. Du darfst 30 Tage vor Programmstart in die USA einreisen und dich nach Ende des Praktikums noch weitere 30 Tage länger in den USA aufhalten. Das gibt dir Zeit, um dich entweder einzurichten, Vorbereitungen zu treffen oder zu reisen. 

Zwei Studenten sehen sich gemeinsam Dokumente an ©Armin Rimoldi / pexels.com

Das Antragsformular für das Praktikumsvisum

Der Visumsantrag für ein J-Visum ist nur über einen sogenannten legal oder visa oder program sponsor erhältlich, dessen Hauptsitz in den USA ist. Das heißt, dass die Visumsstellen der amerikanischen Regierung tatsächlich nicht die Antragsformulare für diesen Typ Visum ausgeben.

Vielmehr sollen die sogenannten program sponsors vor Ausgabe des Formulars mit dem Namenskürzel DS-2019 sicher stellen, dass sowohl du als Praktikant*in den Vorgaben entsprichst, als auch dein angegebener Praktikumsplatz die vorgegebenen Rahmenbedingungen für das Praktikumsvisum erfüllt. Dazu zählt unter anderem die inhaltliche Übereinstimmung der Tätigkeit zu deinem Studium

Das Visum kannst du also erst beantragen, wenn du einen Praktikumsplatz vorweisen kannst. 

Als program sponsors können gegebenenfalls amerikanische Hochschulen auftreten, vereinzelt amerikanische Unternehmen, in der Regel jedoch Vermittlungsorganisationen. Im nächsten Punkt erfährst du mehr darüber.  
 

Beratungsgespräch über Videokonferenz ©Julia M Cameron / pexels.com

Serviceangebote

Organisationen vermitteln dir nicht nur das Visum, sondern bieten häufig auch eine Reihe weiterer Services

  • Vorbereitung auf deinen Aufenthalt in der amerikanischen Arbeitswelt 
  • Hilfestellung bei der Wohnungssuche
  • Netzwerk an Alumni, mit denen du dich austauschen kannst
  • Ansprechpartner während deines Aufenthaltes
  • eventuell eine Praktikumsbörse
  • eventuell Hilfestellung bei deiner Bewerbung
  • Überprüfung deiner Auslandskrankenversicherung

Wenn du im Rahmen deines Medizinstudiums eine Famulatur / Clinical Clerkship an einem Universitätskrankenhaus in den USA absolvieren möchtest, benötigst du kein J-Visum. Nachdem du eine entsprechende Stelle für die Famulatur gefunden hast, kannst du ein B-Visum ohne eine Vermittlungsorganisation direkt bei der amerikanischen Regierung beantragen. Die dafür notwendigen Unterlagen und Informationen findest du auf der Homepage der amerikanischen Botschaft.

Bitte beachte, dass aufgrund rechtlicher Bestimmungen in den USA während der Famulatur kein direkter Patientenkontakt (eigenständige Behandlung) möglich ist. Dies gilt für den gesamten Bereich der Medizin, einschließlich Pflege, Therapie und Beratung sowie Tiermedizin.

Weitere Informationen zu einer Famulatur in den USA bekommst du bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland unter www.bvmd.de.
 

Seit 2007 können Studierende des Fachs Jura nicht länger mit einem B-Visum für eine Wahlstage in den USA einreisen. Auch sie benötigen unbedingt ein J-Visum, das von einem legal sponsor vermittelt wird.

Informationen rund um USA Aufenthalte für (angehende) Juristen*innen sind u.a. auf der Website der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. zu finden.

Als Lehramtsstudierende*r kannst du durchaus an High Schools praktische Lehrerfahrungen sammeln. Leider können jedoch nur wenige Visasponsoren die nötigen Visumsunterlagen für Praktika in diesem Bereich ausgeben. Eine Liste von Visasponsoren findest du am Ende unseres Infoblatts.

In diesem Video berichtet Yannick von seinen Erlebnissen als "teaching assistant" an einer amerikanischen High School

Bunte Spielfiguren, die auf einem Liniennetz stehen ©Pixabay / pexels.com

Mögliche Vorgehensweisen, um passende Unternehmen zu finden

Ein Rezept oder eine Formel, wie man sicher, am besten oder schnellsten auf eigene Faust ein Praktikum findet, gibt es leider nicht. Gut beraten ist man sicherlich, wenn man mehrgleisig fährt und verschiedene Optionen auslotet und nutzt: 

  • Career Service der Heimathochschule für Tipps, mögliche Unternehmenskooperationen oder gar Stellen von zurückgekehrten Kommiliton*innen 
  • Praktikumsorganisationen bieten vereinzelt neben dem Visumsservice auch eine Praktikumsbörse oder gar eine Stellenvermittlung an
  • Online-Jobbörsen können parallel auch Seiten für den amerikanischen Arbeitsmarkt führen
  • Netzwerkplattformen nutzen und dort sein Profil und Interesse darstellen bzw. darüber direkt einen Unternehmenskontakt aufbauen 
  • Persönliches Netzwerk aktivieren und informieren, also Freunde, aber durchaus auch Dozierende, um Hinweise oder Kontakte für mögliche Praktika zu erhalten 
  • Adressdatenbanken wie Branchenbücher helfen, in einem bestimmten Umkreis Unternehmen aufzuspüren und eine Übersicht der Branche für eine Region zu erhalten   
  • Beobachtung der Medien hinsichlich Kampagnen oder Produkte, auf die man Bezug nehmen kann 

Nicht alle Unternehmen sind automatisch mit den Einreise- und Arbeitsbestimmungen für internationale Praktikant*innen vertraut. Angesichts einer Bewerbung aus dem Ausland können sie fälschlicherweise einen kostspieligen und komplizierten Arbeitsaufwand für die formale Anstellung annehmen. Um deine Chancen auf ein Praktikum nicht von vornherein zu mindern, empfiehlt es sich bereits im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass du dich über die Visumsbestimmungen informiert hast und dass in diesem Zusammenhang kaum Aufwand oder Kosten auf den Arbeitgeber zukommen. Denn um das Visum kümmerst du dich zusammen mit einer Praktikumsorganisation. 

Dir und dem amerikanischen Arbeitgeber muss jedoch bewusst sein, dass die Vorbereitungen auf das Visum einige Zeit braucht. Visa sponsors, also Praktikumsorganisationen, benötigen circa 4-6 Wochen, um die Visumsunterlagen vorzubereiten, sobald du die schriftliche Zusage für ein Praktikum erhalten hast. Die Beantragung des Visums mit diesen Unterlagen beim US-Konsulat nimmt im Anschluss nochmal 2-3 Wochen in Anspruch, je nach aktueller Auslastung der Visumsabteilung. 

Das Praktikumsvisum schreibt nicht vor, ob oder in welcher Höhe du eine Vergütung für dein Praktikum erhältst. Ob du ein Praktikantengehalt bekommst, liegt nicht allein an deinem Verhandlungsgeschick, sondern auch an der Branche oder der Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens. Mit Blick auf diese Faktoren kannst du überlegen, ob du in Gehaltsverhandlungen gehen möchtest. Denkbar sind auch Vorschläge, dir bei den Unkosten eines Praktikums entgegen zu kommen. So gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber bereit war, zum Beispiel die Unkosten für dein Visum zu tragen, kostenfreies Essen in der Betriebskantine zu stellen und/oder in gut ausgebauten Metropolen die Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu übernehmen.     

coming soon ©vicky gharat / pixabay.com

Wir arbeiten fleißig daran, dir alle Informationen zu einem Praktikum / Internship in den USA zur Verfügung zu stellen. Dieser Punkt fehlt uns noch und wird bald ausführlich hier zu finden sein.  

Mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung ins Ausland? Ja! Die Non-Profit-Organisation Mobility International USA (MIUSA) bietet umfangreiche Informationen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung eines Auslandsaufenthalts

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