HINWEISE ANLÄSSLICH DER CORONA-PANDEMIE, STAND: 09.01.2024

Die für die USA grundsätzlich bestehende Pflicht zum Nachweis des Impfstatus wurde aufgehoben. So können nun sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ohne Testergebnis und ohne Nachweis des Impfstatus in die USA einreisen. Über aktuelle pandemiebedingte Einreisebestimmungen für die USA informieren die offiziellen Websites des Centers for Disease Control and Prevention und des U.S. Department of State.

Die Visumsabteilungen der Generalkonsulate in Berlin, Frankfurt und München haben ihre Bearbeitung von Visumsanträgen wieder regulär aufgenommen. Informationen zum Visumsantrag, Bearbeitungszeit und eventuellen Verzögerungen sind auf der Website der US-Botschaft und Konsulate in Deutschland zu finden.

Deutsche Staatsbürger*innen und Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits mit einem Visum oder unter ESTA in die USA eingereist sind, müssen vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen einer Beantragung eines F, M oder akademischen J Visums kein persönliches Interview mehr wahrnehmen und können dies alternativ auf postalischem Wege vervollständigen. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der offiziellen Website des U.S. Department of State zu finden. Instruktionen zum Postversand erteilt die offizielle Website für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland

Eine Gruppe Cheerleaders ©william87 / fotolia.com

Für einen High-School-Aufenthalt in die USA

Foto: ©william87 / fotolia.com

Besuch einer High School mit Unterbringung in einer Gastfamilie oder in einem Internat

In der Regel 15- bis 18-Jährige

Über Vermittlungsorganisationen, unter Umständen auch privat zu organisieren

Die Anmeldefristen für Jahresprogramme, die im Sommer starten, enden bei Organisationen meist im vorhergehenden Winter; Restplätze können noch im Frühjahr vorhanden sein          

In der Regel 5 oder 10 Monate

J-Visum oder F-Visum

Durch einen High-School-Aufenthalt in den USA kannst du schon zu Schulzeiten erste, wertvolle Auslandserfahrung sammeln. Du nimmst am Alltagsleben einer amerikanischen Familie teil und besuchst eine High School. So verbesserst du ganz nebenbei dein Englisch und lernst ein anderes Land und dessen Kultur aus einer neuen Perspektive kennen.
 
Es gibt kaum Programme, die einen Austausch auf Gegenseitigkeit organisieren. Ein Gegenbesuch ist also nicht vorgesehen, kann sich aber freilich auf privater Ebene ergeben. Am einfachsten regelst du deinen High-School-Aufenthalt über eine Organisation. Wenn du bereits Bekannte vor Ort hast, kannst du unter Umständen deinen Aufenthalt auch selbst organisieren.

So oder so solltest du deinen Aufenthalt frühzeitig beginnen zu planen. Wir empfehlen ca. ein Jahr vor geplantem Abflug langsam die Vorbereitungen aufzunehmen.  

Leah hat das 2. Schulhalbjahr an einer High School in Texas in den USA verbracht und berichtet was sie besonders spannend fand, welche Unterschiede der amerikanische Schulalltag birgt und wie sie die Organisation des Aufenthaltes angegangen ist.

Gruppe junger Menschen ©Tim Mossholder / unsplash.com

Persönliche Bereitschaft

Ein High-School-Aufenthalt in den USA ist ein großes Abenteuer, bei dem du weit weg von zu Hause in einer neuen Familie lebst, ein anderes Land kennenlernst, dich in einer Fremdsprache verständigst und dir einen eigenen Schulalltag und Freundeskreis aufbaust. Dafür brauchst du eine Portion Mut, Selbständigkeit, Offenheit und Flexibilität.

Am wichtigsten ist jedoch, dass du deinen High-School-Aufenthalt aus eigener Überzeugung machst, und nicht, weil andere es für das Beste für dich halten. Mit dieser positiven Grundeinstellung werden deine Monate im Ausland sicher zu einer ganz besonderen Erfahrung.

Deine Sprachkenntnisse müssen nicht perfekt sein, aber natürlich gut genug, um dich in den USA verständigen zu können.

Ob du dir einen Aufenthalt über 5 oder 10 Monate zutraust, solltest du selbst entscheiden. Die meisten Organisationen bieten beide Varianten an, einige wenige auch noch kürzere Programme. Solltest du dich für einen Aufenthalt für 5 Monate entscheiden, empfiehlt sich das zweite Schulhalbjahr für einen Aufenthalt etwas besser. So hast du einen weniger abrupten Wiedereinstieg in deinen deutschen Schulalltag und kannst nach den Sommerferien wieder neu durchstarten. Infos zu Austauschorganisationen und Programmangeboten findest du weiter unten in der Anbieterliste.
 

Wecker vor zweifarbigem Hintergrund ©Moose Photos / pexels.com

Voraussetzungen an Schulen

An der Realschule

Als Realschüler*in könntest du zwar auch die 10. Klasse in den USA verbringen, doch dann müsstest du die 10. Klasse nach deiner Rückkehr in Deutschland wiederholen, um deinen Abschluss zu machen. Daher lohnt es sich, erst nach dem Realschulabschluss für einen Auslandsaufenthalt nach Nordamerika zu gehen.

Voraussetzung hierfür ist, dass du bereits einen Platz an einer weiterführenden Schule (Gymnasium, Fach- oder Berufsoberschule) in Aussicht hast. So erfüllst du die Anforderungen für das Visum.


Am Gymnasium

Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe. In Bayern gilt, dass die Schulnoten, die du während eines Austauschjahres im Ausland erhalten hast, nicht in das Abitur einfließen dürfen. Deshalb verbringst du einen Auslandsaufenthalt am besten vor Eintritt in die qualifizierende Oberstufe (12. und 13. Jahrgangsstufe). 

Mädchen sitzt auf der Front eines amerikanischen Schulbusses ©Ellery Sterling / unsplash.com

Klassisches Austauschprogramm

Ein klassisches Austauschprogramm für die High School sieht vor allem die Vermittlung eines*r Gastschüler*in in eine passende nordamerikanische Gastfamilie vor. Die Organisation sucht dabei nach einer Familie, die auf dein Profil passt und umgekehrt. Meist sind hierfür deine Hobbies und die Lebenssituation ausschlaggebend. Du selbst kannst dir deine Gastfamilie nicht aussuchen und musst auf die Erfahrung der Austauschorganisation vertrauen, dass ihr euch gut ergänzt und verstehen werdet. 

Als vorübergehendes Mitglied der Gastfamilie wirst du in ihren Alltag eingebunden und bekommst so auch Einblicke in ihr privates Leben. Oftmals unternehmen Gastfamilien mit ihren Gastschüler*innen auch Ausflüge, um ihnen die schönsten Ecken und die Vielfalt ihrer Region zu zeigen.

Wenn deine Gastfamilie feststeht, klärt die Organisation alle formellen Dinge mit der entsprechenden High School. Dort hast du Ganztagesunterricht und in der Regel auch ein breites Angebot an unterschiedlichen Fächern, die du belegen kannst. Von Musik und Kunst über unterschiedliche Fremdsprachen bis hin zu naturwissenschaftlichen Kursen kannst du dort deinen Interessen nachgehen.

In welcher Gegend der USA genau du letztendlich deinen Aufenthalt verbringen wirst, ist bei dieser Variante meist völlig offen. Häufig werden Organisationen nur grobe Präferenzen berücksichtigen, wie städtisch oder ländlich, Ost- oder Westküste, Mittlerer Westen oder Südstaaten. Genaue Wünsche nach einer bestimmten Stadt, Region oder einem Bundesstaat werden bei einem klassischen Austausch – anders als bei einem Wahlprogramm – kaum bis gar nicht beachtet.

High School Cap ©Erik Mclean / pexels.com

Wahlprogramm

Mittlerweile stellen Organisationen den Bewerber*innen eine Reihe von öffentlichen und privaten High Schools zur Auswahl, um ihren Wünschen gerecht zu werden. Die Unterbringung kann im Falle von Privatschulen im Internat oder in Gastfamilien in der näheren Umgebung erfolgen. Auf diese Weise steht die Region für deinen Aufenthalt schon im Vorfeld fest und du kannst dir ein genaues Bild über die vorhandenen Unterrichtsfächer und sonstigen Angebote der Schule machen, wie zum Beispiel bestimmte Sportarten. Einige Organisationen bieten gegen einen Aufpreis auch die Platzierung in einer bestimmten Region oder einem Bundesstaat an. In beiden Fällen treten Mehrkosten auf.

Karte der USA umrandet mit Geldscheinen ©Christine Roy / unsplash.com

Kostenzusammensetzung

  • Servicegebühren für Austauschorganisationen für die Betreuung und Organisation des Aufenthaltes sowohl in Deutschland, als auch in den USA
  • Aufpreis für Wahlprogramme  
  • Reisekosten zum Konsulat oder zu Vorbereitungstreffen in Deutschland
  • Visumsgebühren
  • Auslandskrankenversicherung
  • Eventuell Flugkosten, falls sie nicht im Programmpreis enthalten sind
  • Reise- und Ausflugskosten in deinem Gastland
  • Ein monatliches Taschengeld 
  • Eventuell anfallende Kosten für Schulzubehör vor Ort

Es ist nicht leicht, sich einen Überblick über die Fülle der Austauschorganisationen zu verschaffen. Die Rechts- bzw. Gesellschaftsform (e.V. oder GmbH) sagt jedenfalls nichts über die Qualität der Organisation aus. Stattdessen solltest du eher auf folgende Kriterien achten:

• Wie stellt sich die Organisation vor und wer steckt dahinter?

• Gestaltet sich der Vertrag nach deutschem Reiserecht?

• Sind Flug und Versicherung im Preis inbegriffen?

• Behält die Organisation sich kein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn vor?

• Lernt die Organisation die Schüler*innen vor Vertragsunterzeichnung persönlich kennen? Denn die persönliche und sprachliche Eignung müssen geprüft werden, ein telefonisches Interview genügt nicht.

• Bietet die Organisation Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare sowie spezielle Elternabende an?

• Hat die Organisation in Deutschland eine selbständige Geschäftsform? (zu unterscheiden sind hiervon deutsche Niederlassungen amerikanischer Organisationen)

• Garantiert dir die Austauschorganisation einen Festpreis?

• Entstehen keine Zusatzkosten für den Fall, dass du die Gastfamilie wechselst?

• Werden die Namen der amerikanischen Partnerorganisation genannt? Sind diese vom U.S. State Department und vom Council on Standards for International Educational Travel (CSIET) anerkannt?

• Garantiert die Organisation, dass ein Bewerbungs- bzw. Informationsgespräch nicht automatisch einen Vertragsabschluss bedeutet?

• Gibt es Betreuung während des High-School-Jahres, wie z.B. eine ständig besetzte Notfallnummer?

Erwachsene begrüßen sich herzlich ©Askar Abayev / pexels.com

Wenn du Verwandte oder Bekannte hast, die in den USA leben, kannst du deinen High-School-Besuch auch selbst organisieren. Ohne eine Austauschorganisation verzichtest du allerdings auf:

  • die kulturelle Vor- und Nachbereitung
  • die Hilfe bei Behördengängen
  • einen Ansprechpartner vor Ort
  • die Möglichkeit, deine Schule oder die Gastfamilie zu wechseln

Öffentliche Schulen in den USA sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein angemessenes Schulgeld für Gastschüler*innen zu erheben, die das Bildungsangebot nutzen. Dies kann von Schulbezirk zu Schulbezirk stark variieren, liegt jedoch zwischen 3.000 und 10.000 US$ pro Jahr (Stand Dezember 2023). Vom Schulgeld an öffentlichen Schulen wird abgesehen, wenn der Aufenthalt über eine Austauschorganisation mit dem J-Visum erfolgt. 

Privatschulen erheben das Schulgeld nach eigenem Ermessen. Hier liegen die Kosten weit über dem Schulgeld an öffentlichen Schulen und kommen in der Höhe den Studiengebühren an Colleges sehr nahe. 

Im nächsten Schritt musst du abklären, ob für dich das J- oder F-Visum zutreffend ist.

Lachender Mann mit Grillwerkzeug vor amerikanischer Girlande ©RDNE Stock project / pexels.com

Zu Bekannten mit Hilfe einer Organisation

Einige Austauschorganisationen sind nach Absprache bereit, von dir vorgeschlagene Gasteltern in den USA in ihr Programm aufzunehmen und alle weiteren Formalitäten abzuwickeln. So wirst du vor und während deines Aufenthaltes durch die Organisation betreut, lebst aber in der Familie aus deinem Bekanntenkreis.

Finanziell kann dies in Einzelfällen günstiger sein, als alles selbst zu regeln. Denn läuft der Aufenthalt formal über eine Organisation, fallen in den USA keine Schulgebühren an öffentlichen Schulen an, die andernfalls von den jeweiligen Schuldistrikten erhoben werden müssen. So zahlst du allein den Programmpreis an die Austauschorganisation. 

Da der Aufwand für die Organisation im Großen und Ganzen gleichbleibt, wird dir meistens nur ein kleiner Rabatt gewährt. Die Möglichkeit dieses sogenannten self-placement liegt außerdem völlig im Ermessen der einzelnen Organisation.

Ist die Gastfamilie mit dir verwandt, dürfen Austauschorganisationen dich nicht in deiner eigenen Familie platzieren.  

Buchstabe J ©lumpi / pixabay.com

J-Visum 


  • - für 15- bis max. 18-Jährige bei Programmstart
  • - Gültigkeit 1 Jahr, keine Verlängerung möglich 
  • - keine Unterbringung bei Verwandten
  • - Antragsformular DS-2019 über Austauschorganisation
Buchstabe F ©lumpi / pixabay.com

F-Visum


  • - keine Altersbegrenzung
  • - Gültigkeit bis max. zum Schulabschluss
  • - Unterbringung bei Verwandten möglich
  • - Antragsformular I-20 über SEVP-zertifizierte Schule

Der Besuch einer High School in den USA ist visumspflichtig. Als Tourist*in darfst du nur für kurze Zeit den Unterricht beobachten, nicht aktiv am Unterricht teilnehmen oder gar Noten erhalten. 

Läuft der Aufenthalt über eine High-School-Organisation, erhältst du das Hauptformular für die Beantragung des J-Visums von ihr. Das amerikanische J-Visum Secondary School Students für einen klassischen Schüleraustausch mit einer Austauschorganisation kannst du beantragen, wenn du zum Antritt des Auslandsaufenthaltes zwischen 15 und 18 Jahre alt bist und du die 12. Jahrgangsstufe noch nicht abgeschlossen hast. Weil die kulturelle Auslandserfahrung im Vordergrund steht, gestattet das Visum nicht die Unterbringung bei Verwandten.  

Alternativ kann man eine High School auch mit einem F-Visum besuchen. Dieser Visumstyp hat keine strenge Altersvorgabe für den Schulbesuch und erlaubt die Unterbringung bei der eigenen Verwandtschaft. Das Hauptantragsformular I-20 kann für diesen Typ Visum nur von autorisierten (Hoch-)Schulen ausgegeben werden, die am Student and Exchange Visitor Program (SEVP) teilnehmen. Eine Liste dieser autorisierten (Hoch-)Schulen findet man hier auf der Website der amerikanische Regierung.   

Ein großer Teil der Austauschorganisationen vergibt auf Anfrage mindestens Teilstipendien, manchmal auch Vollstipendien. Die Vergabe erfolgt nach eigenen Kriterien, wie zum Beispiel Bedürftigkeit oder gute Schulnoten. Wie viele Stipendien ausgegeben werden und in welcher Höhe, ist von Organisation zu Organisation unterschiedlich. 

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein Stipendienprogramm, das unter anderem Schüler*innen aus Deutschland den Besuch einer High School in den USA anbietet. Dieses Programm wird vom deutschen Bundestag getragen, der die gesamten Programmkosten übernimmt. Mit der Durchführung und Betreuung sind einige Austauschorganisationen beauftragt. So kann dieses Stipendium nicht für einen selbstorganisierten Aufenthalt genutzt werden. Vielmehr ist es ein feststehendes Programm, das nur für die USA angeboten wird und auf das man sich als Teilnehmer*in bewirbt. 

Das Programm beinhaltet einen einjährigen Aufenthalt in einer amerikanischen Gastfamilie und den Besuch einer öffentlichen High School. Man hat keinen Einfluss auf die Region oder Schule. Der Bewerbungsschluss ist in der Regel circa 12 bis 15 Monate vor dem geplanten Start des Programms im August oder September. Mehr Infos hierzu findest du auch hier auf unserer Website
 

Der Rotary Club bietet ebenfalls finanzielle Unterstützung für sein eigenes einjähriges Austauschprogramm an. Dieses deckt einen Großteil der Kosten. Die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien, die dem Rotary Club angehören.

Du kannst bei deiner Bewerbung aus 30 möglichen Gastländern eine Auswahl von drei Wunschländern angeben. Nur eines davon darf ein Englischsprachiges sein. So verlangt das Programm internationale Offenheit von dir, da es nicht sicher ist, dass du in die USA vermittelt wirst. Doch völlig unwahrscheinlich ist es auch nicht!

Auch über Auslands-BAföG kannst du als Schüler*in eine finanzielle Förderung bekommen. Für die USA ist das Studierendenwerk Hamburg zuständig, unabhängig aus welchem Bundesland du kommst. Mehr Infos zu dieser Fördermöglichkeit findest du hier auf der Website des Hamburger Studierendenwerks.  
 

Der Deutsche Fachverband High School (DFH) vergibt jährlich einige Teilstipendien für Schüler*innen, die den High-School-Aufenthalt über eine Organisation durchführen, die beim DFH Mitglied ist.  
 

Die Deutsche Stiftung Völkerverständigung vergibt nach eigenen Angaben Taschengeldstipendien für einen Schulaufenthalt im Ausland. Diese können Schüler*innen beantragen, die an einem Programm jener Organisationen teilnehmen, die von der Stiftung ein Gütesiegel erhalten haben. Mehr Informationen zu dieser Option gibt es hier auf der Website der Stiftung nachzulesen.   

Privatschulen können selbst über einen Teil- oder Vollerlass ihrer Schulgebühren für einzelne Schüler*innen entscheiden. Wahrscheinlicher ist dies jedoch für Schüler*innen, die auch den Abschluss an der Schule erwerben möchten. 
 

Manche Unternehmen fördern einen Schulaufenthalt im Ausland für die Kinder ihrer Mitarbeiter*innen.   

Mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung ins Ausland? Ja! Die Non-Profit-Organisation Mobility International USA (MIUSA) bietet umfangreiche Informationen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung eines Auslandsaufenthalts.

Ines Jaehnert

Leiterin Austausch- und Studienberatung

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Telefonische Beratung
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Linda M. Hölting

Mitarbeiterin Austausch- und Studienberatung

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